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   BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 71.84   

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https://dejure.org/1985,4051
BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 71.84 (https://dejure.org/1985,4051)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1985 - 1 WB 71.84 (https://dejure.org/1985,4051)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1985 - 1 WB 71.84 (https://dejure.org/1985,4051)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.04.1984 - 1 WB 51.83

    Auskunft über künftige Verwendungsabsicht - Darlegung einer Planungsabsicht -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 71.84
    den BMVg zu verpflichten, ihm eine Verwendung auf einem A 16-Dienstposten zuzuweisen (Verfahren 1 WB 51/83).

    Mit Schreiben vom 3. August 1983 an den BMVg stellte der Antragsteller unter Bezugnahme auf das beim Senat anhängige Verfahren 1 WB 51/83 "den förmlichen Antrag auf baldmöglichste Verwendung auf einem A 16-Dienstposten", wobei er "Art und räumliche Zuordnung des beantragten Dienstpostens" als bekannt voraussetzte.

    Gegen den ablehnenden Bescheid des BMVg vom 8. September 1983 beantragte der Antragsteller mit Schreiben vom 21. September 1983 die gerichtliche Entscheidung, ohne diesen Antrag innerhalb der Frist des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO zu begründen (Verfahren 1 WB 146/83).

    Mit Schreiben vom 5. Januar 1984 beantragte der Antragsteller unter Bezungahme auf die Schreiben des BMVg in dem Verfahren 1 WB 51/83 erneut seine "baldmöglichste Verwendung auf einem A 16-Dienstposten", wobei er "Art und räumliche Zuordnung des beantragten Dienstpostens" gegenüber dem Antrag vom 3. August 1983 als "unverändert geblieben" darstellte.

    Gegen diesen dem Antragsteller nach seinem eigenen Vortrag am 10. Februar 1984 ausgehändigten Bescheid des BMVg vom 6. Februar 1984 beantragte er mit Schreiben vom 20. Februar 1984, eingegangen bei seinen Disziplinarvorgesetzten, dem Chef des Stabes Stab Ausbildung und Lehre der Führungsakademie der Bundeswehr, am 23. Februar 1984, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - und beantragte, dieses Verfahren mit den Verfahren 1 WB 51/83 und 1 WB 146/83 zu verbinden.

    Die gegen diese Ablehnung gerichtete Beschwerde sei Gegenstand des Verfahrens 1 WB 146/83 gewesen.

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 71.84
    Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; BVerwGE 73, 51), wobei die vom Antragsteller beantragte Verpflichtung des BMVg ihn einer Verwendung auf einem A 16-Dienstposten zuzuführen, vom Gericht nur ausgesprochen werden könnte, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur noch in dieser Richtung ausgeübt werden könnte, also auf Null geschrumpft wäre.
  • BVerwG, 28.04.1977 - 1 WB 87.75
    Auszug aus BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 71.84
    Verwendungsvorschläge sind Anregungen des beurteilenden Vorgesetzten, die den Ermessensspielraum der personalbearbeitenden Dienststellen bei der Besetzung offener Dienstposten nicht einengen (BVerwGE 53, 280, 286) [BVerwG 28.04.1977 - I WB 87/75].
  • BVerwG, 14.02.1978 - 1 WB 109.77

    Studiengangwechsel - Hochschulen der Bundeswehr - Beginn des Trimesters -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 71.84
    Bei einem Verpflichtungsantrag kommt es grundsätzlich auf die Rechts- und Sachlage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an (vgl. BVerwGE 63, 1 [BVerwG 14.02.1978 - 1 WB 109/77]); derzeit ist der Antrag vom 3. August 1983 aber nicht mehr rechtshängig.
  • BVerwG, 17.05.1988 - 1 WB 53.87

    Höherwertiger Dienstposten - Anspruch auf Versetzung

    Die vom Antragsteller begehrte Verpflichtung des BMVg, ihn auf einem A-15-Dienstposten zu verwenden, könnte vom Gericht nur dann ausgesprochen werden, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur noch in dieser Richtung ausgeübt werden könnte, mithin jede andere Entscheidung als die begehrte Verwendung als ermessensfehlerhaft anzusehen wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Februar 1985 - 1 WB 71/84).
  • BVerwG, 15.02.1990 - 1 WB 56.89

    Erreichen der besonderen Altersgrenze eines Berufssoldaten - Verweisung eines

    Die vom Antragsteller begehrte Verpflichtung des BMVg, ihn auf einem A-15-Dienstposten zu verwenden, konnte vom Gericht nur dann ausgesprochen werden, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur noch in dieser Richtung ausgeübt werden könnte, mithin jede andere Entscheidung als die begehrte Verwendung als ermessensfehlerhaft anzusehen wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Februar 1985 - 1 WB 71/84).
  • BVerwG, 07.06.1988 - 1 WB 5.87

    Verpflichtung des Dienstherren zur Beförderung - Anerkennung von Zeugnissen und

    Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht kann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der begehrten Verwendung durch Überschreiten oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat {§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; BVerwGE 73, 51 f.), wobei die vom Antragsteller begehrte Verpflichtung des BMVg, ihn für eine Verwendung auf einem A-16-Dienstposten - Stellvertretender Brigadekommandeur, Attachedienst, integrierte Verwendung, VK-Kommandeur - vorzusehen, vom Gericht nur ausgesprochen werden könnte, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur noch in dieser Richtung ausgeübt werden könnte, also auf Null reduziert wäre (vgl. BVerwG Beschlüsse vom 20. Februar 1985 - 1 WB 71/84 - und vom 25. November 1986 - 1 WB 37/86).
  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 WB 37.86

    Voraussetzung für eine Versetzung auf einen A-15-Dienstposten - Aufhebung einer

    Durch das mit einem entsprechenden Antrag befaßte Gericht Rann daher nur geprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller mit der Ablehnung der begehrten Verwendung durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO), oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO in entsprechender Anwendung; BVerwGE 73, 51 f.), wobei die vom Antragsteller beantragte Verpflichtung des BMVg, ihn für eine Verwendung auf einem A-15-Dienstposten, insbesondere auf dem des Kommandeurs VKK ... in D. vorzusehen, vom Gericht nur ausgesprochen werden könnte, wenn das Ermessen des BMVg fehlerfrei nur noch in in dieser Richtung ausgeübt werden könnte, also auf Null geschrumpft wäre (vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Februar 1985 - 1 WB 71/84).
  • BVerwG, 09.09.1991 - 1 WB 111.91

    Voraussetzungen für die Gewährung von Dienstzeitausgleich für einen Soldaten -

    Der hier zu entscheidende Fall kann insbesondere nicht mit den Sachverhalten verglichen werden, die Grundlage der Entscheidungen des Senats vom 25. Juli 1972 - BVerwG 1 WB 127.72 - <BVerwGE 46, 1 [BVerwG 25.07.1972 - I WB 127/72]> -, vom 7. Dezember 1975 - BVerwG 1 WB 112.74 - <BVerwGE 53, 111> - und vom 24. Juni 1986 - BVerwG 1 WB 71.84 - <BVerwGE 83, 191> - waren.
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